Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen oder ins Deutsche in Arklow? Hier finden Sie qualifizierte vereidigte Übersetzer, die Ihre offiziellen Dokumente für irische Behörden, Gerichte und Bildungseinrichtungen übersetzen. Alle gelisteten Fachkräfte sind berechtigt, rechtsverbindliche beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, die von den irischen Institutionen anerkannt werden.
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In Arklow stehen Ihnen 0 geprüfte Fachkräfte zur Verfügung, die beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen und ins Deutsche anfertigen. Weitere 3 vereidigte Übersetzer praktizieren an anderen Standorten in Irland, und 1 bieten ihre Dienstleistungen online an, sodass Sie auch außerhalb von Arklow Unterstützung erhalten können. Diese Übersetzer sind bei Berufsverbänden wie der Irish Translators' and Interpreters' Association (ITIA) registriert oder als Sworn Translators in anderen EU-Ländern zugelassen.
Bei der Auswahl eines vereidigten Übersetzers sollten Sie auf die offizielle Akkreditierung achten. In Irland gibt es keine staatliche Vereidigung wie in Deutschland oder Österreich, daher arbeiten viele deutsche Muttersprachler mit einer Beglaubigung aus ihrem Heimatland oder sind ITIA-Mitglieder. Prüfen Sie Referenzen, Spezialisierungen (Rechtsdokumente, medizinische Unterlagen, akademische Zeugnisse) und ob der Übersetzer Erfahrung mit den spezifischen irischen Anforderungen hat. Die meisten Anbieter in Arklow können Muster ihrer Beglaubigungsstempel vorab zur Verfügung stellen, damit Sie sicherstellen können, dass diese von Ihrer Zielbehörde akzeptiert werden.
In Irland verlangen das Department of Justice and Equality, die Courts Service, das Department of Social Protection und das International Protection Office regelmäßig beglaubigte Übersetzungen für offizielle Verfahren. Dazu gehören Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, polizeiliche Führungszeugnisse, akademische Diplome und Zeugnisse, Handelsregisterauszüge sowie notarielle Vollmachten. Ohne beglaubigte Übersetzung werden diese Dokumente von irischen Behörden in der Regel nicht anerkannt.
Für Einbürgerungsanträge beim Department of Justice müssen alle nicht-englischsprachigen Dokumente von einem qualifizierten Übersetzer mit Stempel und Unterschrift versehen sein. Die General Register Office (GRO) akzeptiert für die Registrierung ausländischer Personenstandsurkunden nur beglaubigte Übersetzungen. Universitäten wie das Trinity College Dublin oder University College Dublin verlangen für die Anerkennung deutscher Abschlüsse ebenfalls beglaubigte Übersetzungen durch Mitglieder der ITIA oder durch in der EU vereidigte Übersetzer. Auch bei Gerichtsverfahren vor dem Circuit Court oder High Court sind beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Beweismittel obligatorisch.
Die Preise für beglaubigte Übersetzungen in Irland liegen typischerweise zwischen — pro Normseite (ca. 250 Wörter im Zieltext oder 1.500 Zeichen). Einfache Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden kosten meist zwischen 40 und 70 Euro pro Dokument, während komplexe juristische oder medizinische Fachübersetzungen 80 bis 150 Euro pro Seite erreichen können. Eilzuschläge für Bearbeitungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden liegen üblicherweise bei 30 bis 50 Prozent Aufpreis.
Die Abrechnung erfolgt entweder nach Normseiten, nach Wortanzahl oder als Pauschalpreis pro Urkunde. Akademische Dokumente wie Diplome oder Transcript of Records werden oft pauschal zwischen 50 und 90 Euro berechnet. Umfangreiche Verträge oder Gerichtsdokumente ab zehn Seiten können Mengenrabatte von 10 bis 20 Prozent erhalten. Zusätzliche Kosten können für beglaubigte Kopien, apostillierte Versionen oder Expressversand per Kurier anfallen. Viele Übersetzer in Arklow bieten kostenlose Vorab-Kostenvoranschläge an, wenn Sie das Dokument vorab per E-Mail zusenden.
Eine beglaubigte Übersetzung einer einfachen Urkunde (Geburts-, Heirats- oder Führungszeugnis) dauert in der Regel 2 bis 5 Werktage. Umfangreichere Dokumente wie Abschlusszeugnisse, notarielle Verträge oder medizinische Gutachten benötigen je nach Seitenzahl und Fachkomplexität 5 bis 10 Werktage. Bei dringenden Anfragen bieten viele vereidigte Übersetzer in Arklow einen Express-Service an, der Dokumente innerhalb von 24 bis 48 Stunden liefert, allerdings gegen entsprechenden Aufpreis.
Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Auslastung des Übersetzers und der Jahreszeit ab. Vor Semesterbeginn im September und Januar sowie vor Bewerbungsfristen für Visa und Einbürgerung im Frühjahr sind Wartezeiten länger. Planen Sie für wichtige Anträge mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit ein. Die meisten Anbieter versenden die fertige Übersetzung per Post als beglaubigtes Original mit Stempel und Unterschrift; digitale Vorabversionen per E-Mail sind oft innerhalb von 1 bis 2 Tagen verfügbar, haben jedoch ohne das physische Siegel keine Rechtsgültigkeit bei irischen Behörden.
Irische Behörden akzeptieren beglaubigte Übersetzungen, die von qualifizierten Übersetzern mit nachweisbarer Kompetenz angefertigt wurden, auch wenn Irland kein formelles staatliches Vereidigungssystem wie Deutschland kennt. Die meisten Institutionen verlangen, dass der Übersetzer Mitglied eines anerkannten Berufsverbands wie der Irish Translators' and Interpreters' Association (ITIA) ist oder als Sworn Translator in einem anderen EU-Land registriert ist. Die Übersetzung muss auf offiziellem Briefpapier erfolgen, eine Beglaubigungsformel enthalten, die die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt, sowie Stempel und Unterschrift des Übersetzers tragen.
Für die Verwendung irischer Dokumente in Deutschland oder anderen deutschsprachigen Ländern kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein, die vom Department of Foreign Affairs in Dublin ausgestellt wird. Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Übersetzers nach dem Haager Übereinkommen. Das Department of Justice and Equality, die Courts Service und Universitäten prüfen regelmäßig die Qualifikation des Übersetzers; legen Sie daher immer einen Lebenslauf oder Qualifikationsnachweis bei. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, vorab bei der Zielbehörde zu klären, welche spezifischen Anforderungen an Format und Beglaubigung gestellt werden.
Die beglaubigte Übersetzung einer einzelnen Normseite (250 Wörter oder 1.500 Zeichen) aus dem Deutschen oder ins Deutsche kostet in Irland zwischen 40 und 80 Euro, abhängig von Fachgebiet und Dringlichkeit. Einfache Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden werden oft als Pauschale zwischen 40 und 70 Euro pro Dokument berechnet, unabhängig davon, ob die Urkunde eine halbe oder ganze Seite umfasst. Technische oder juristische Fachtexte mit komplexer Terminologie können bis zu 120 Euro pro Seite kosten.
Ausländische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden müssen für Einbürgerungsanträge beim Department of Justice, für Eheschließungen bei der General Register Office und für Erbschaftsverfahren stets beglaubigt übersetzt werden. Polizeiliche Führungszeugnisse aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz verlangen das Garda National Vetting Bureau und Arbeitgeber im regulierten Bereich (Gesundheit, Bildung, Kinderbetreuung) ausnahmslos in beglaubigter englischer Übersetzung. Akademische Zeugnisse und Diplome benötigen eine beglaubigte Übersetzung für die Anerkennung durch Quality and Qualifications Ireland (QQI), durch irische Universitäten und für regulierte Berufe wie Medizin, Recht oder Ingenieurwesen.
Vereidigte Übersetzer in Arklow bieten für einfache Dokumente wie Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse Express-Services mit Lieferung innerhalb von 24 bis 48 Stunden an, allerdings mit einem Aufpreis von 30 bis 50 Prozent. Standard-Bearbeitungszeiten liegen bei 3 bis 5 Werktagen für Einzeldokumente und 7 bis 10 Werktagen für umfangreichere Unterlagen. Bei sehr dringenden Fällen können einige Anbieter nach individueller Absprache auch Same-Day-Lieferungen realisieren, dies ist jedoch stark von der aktuellen Auslastung und der Komplexität des Textes abhängig.
Eine in Irland von einem qualifizierten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel akzeptiert, sofern der Übersetzer nachweislich qualifiziert ist und die Übersetzung den formalen Anforderungen entspricht (Stempel, Unterschrift, Beglaubigungsformel). Für die Verwendung in deutschsprachigen Ländern verlangen Behörden und Gerichte jedoch oft eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen, die vom Department of Foreign Affairs in Dublin ausgestellt wird und die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers bestätigt. Ohne Apostille kann es zu Rückfragen oder Ablehnungen kommen, insbesondere bei Standesämtern, Landgerichten oder Ausländerbehörden.
In Irland gibt es keine zentrale staatliche Datenbank für vereidigte Übersetzer wie in Deutschland, daher sollten Sie die Mitgliedschaft des Übersetzers bei der Irish Translators' and Interpreters' Association (ITIA) über deren Online-Verzeichnis unter www.translatorsassociation.ie überprüfen. Viele in Irland tätige deutschsprachige Übersetzer sind als Sworn Translators in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land vereidigt; verlangen Sie in diesem Fall eine Kopie der Ernennungsurkunde oder des Vereidigungsnachweises. Seriöse Anbieter stellen auf Anfrage gerne Referenzen, Qualifikationsnachweise (Hochschulabschlüsse in Translationswissenschaft, Zertifikate) und Muster früherer beglaubigter Übersetzungen zur Verfügung, damit Sie die Akzeptanz bei Ihrer Zielbehörde vorab klären können.