In Luxemburg finden deutschsprachige Expats und Grenzgänger spezialisierte Steuerberater und Buchhalter, die mit dem luxemburgischen Steuersystem und den besonderen Anforderungen internationaler Klienten vertraut sind. Diese Seite listet 0 deutschsprachige Steuerexperten in Luxemburg, 0 weitere in anderen Teilen Luxemburgs sowie 0 Anbieter von Online-Beratung. Alle aufgeführten Fachleute verstehen die steuerlichen Herausforderungen, vor denen Grenzgänger, EU-Bürger und Nicht-Residenten in Luxemburg stehen.
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In Luxemburg stehen Ihnen 0 geprüfte deutschsprachige Steuerberater zur Verfügung, die auf die Bedürfnisse von Expats und Grenzgängern spezialisiert sind. 0 weitere Fachleute praktizieren andernorts in Luxemburg, und 0 bieten Online-Beratung an, sodass Sie auch ohne persönlichen Termin Unterstützung erhalten können. Alle aufgeführten Experten sind mit den luxemburgischen Steuerbehörden (Administration des contributions directes, ACD) vertraut und sprechen fließend Deutsch.
Bei der Auswahl eines Steuerberaters sollten Sie auf die Spezialisierung achten: Grenzgänger aus Deutschland, Belgien oder Frankreich haben andere Anforderungen als Expats mit Wohnsitz in Luxemburg. Viele Steuerberater in Luxemburg sind Mitglieder der Ordre des Experts-Comptables (OEC) und verfügen über Zulassungen sowohl für luxemburgische Steuererklärungen als auch für grenzüberschreitende Beratung. Die meisten Kanzleien bieten Erstgespräche an, in denen Sie Ihre spezifische Situation besprechen und die Eignung des Beraters prüfen können.
Die Kosten für deutschsprachige Steuerberatung in Luxemburg liegen typischerweise zwischen — pro Stunde, abhängig von der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation und der Erfahrung des Beraters. Einfache Lohnsteuererklärungen für Arbeitnehmer kosten oft zwischen 150 und 400 Euro als Pauschalhonorar, während komplexe Fälle mit mehreren Einkommensquellen, Immobilienbesitz oder Kapitalerträgen 600 bis 1.500 Euro oder mehr kosten können. Grenzgänger, die sowohl in Luxemburg als auch im Heimatland steuerpflichtig sind, zahlen häufig zwischen 400 und 800 Euro für die koordinierte Bearbeitung beider Steuererklärungen.
Viele Steuerberater in Luxemburg bieten gestaffelte Preismodelle an: Ein Erstberatungsgespräch kostet oft zwischen 80 und 150 Euro, während laufende Mandatsbetreuung für Selbstständige oder Unternehmer monatliche Pauschalen ab 200 Euro umfassen kann. Die luxemburgische Ordre des Experts-Comptables gibt keine verbindlichen Gebührenordnungen vor, sodass die Honorare frei verhandelbar sind. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und genau zu klären, welche Leistungen im Preis enthalten sind, etwa die Korrespondenz mit dem Finanzamt oder die Vertretung bei Steuerprüfungen.
In Luxemburg ansässige Personen sind unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihr weltweites Einkommen in der jährlichen Steuererklärung (déclaration d'impôt) angeben, die bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres bei der Administration des contributions directes eingereicht werden muss. Das luxemburgische Steuersystem kennt drei Steuerklassen: Klasse 1 für Alleinstehende, Klasse 1a für Alleinerziehende und bestimmte Rentner sowie Klasse 2 für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften. Die Einkommensteuer ist progressiv und reicht von 0 Prozent bis zu 42 Prozent Spitzensteuersatz, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 7 bis 9 Prozent auf die berechnete Steuer.
Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, aber in Deutschland, Belgien oder Frankreich wohnen, unterliegen besonderen Doppelbesteuerungsabkommen. Nach dem deutsch-luxemburgischen Abkommen wird das Arbeitseinkommen in Luxemburg besteuert, Deutschland erhebt aber einen Progressionsvorbehalt. Selbstständige und Freiberufler müssen vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA beantragen. Wer Immobilien besitzt, muss zudem die jährliche Vermögensteuer (impôt sur la fortune) beachten, die ab einem Nettovermögen von 500.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1 Million Euro für Verheiratete greift.
Viele deutschsprachige Steuerberater in Luxemburg sind auf grenzüberschreitende Mandate spezialisiert und können sowohl Ihre luxemburgische als auch Ihre deutsche, österreichische oder schweizerische Steuererklärung koordiniert bearbeiten. Etwa 60 bis 70 Prozent der in Luxemburg tätigen deutschsprachigen Steuerkanzleien verfügen über Kooperationspartner oder eigene Zulassungen in benachbarten Ländern, um Doppelbesteuerungsfragen rechtssicher zu klären. Besonders Grenzgänger aus Deutschland profitieren von dieser Expertise, da sie sowohl die luxemburgische Steuererklärung als auch die deutsche Anlage N-AUS korrekt ausfüllen müssen.
Für die Bearbeitung von Steuererklärungen außerhalb Luxemburgs muss der Berater entweder über eine entsprechende Zulassung im jeweiligen Land verfügen oder mit einem dort ansässigen Steuerberater zusammenarbeiten. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Steuerberater geschützt und erfordert eine Zulassung durch die jeweilige Steuerberaterkammer. Viele luxemburgische Experts-Comptables haben Partnerschaften mit deutschen Steuerberatungskanzleien in Trier, Saarbrücken oder anderen grenznahen Städten etabliert. Wenn Sie eine kombinierte Beratung benötigen, klären Sie im Erstgespräch, ob die Kanzlei beide Steuererklärungen aus einer Hand anbieten kann oder ob eine Überweisung an einen Partner erfolgt.
Für ein erstes Beratungsgespräch benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, Ihre luxemburgische Sozialversicherungsnummer (numéro de sécurité sociale) sowie alle Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen des aktuellen oder vergangenen Steuerjahres. Falls Sie bereits eine Steuererklärung in Luxemburg eingereicht haben, bringen Sie den letzten Steuerbescheid (bulletin d'impôt) und die zugehörige Steuerkarte (fiche de retenue d'impôt) mit. Grenzgänger sollten zudem Nachweise über im Heimatland gezahlte Steuern, etwa die deutsche Lohnsteuerbescheinigung oder den österreichischen Lohnzettel, sowie Unterlagen zu Doppelbesteuerungsabkommen bereithalten.
Bei komplexeren Fällen sind weitere Dokumente erforderlich: Selbstständige und Unternehmer sollten Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen sowie Belege zu Betriebsausgaben mitbringen. Immobilieneigentümer benötigen Kaufverträge, Hypothekenverträge, Grundsteuerbescheide und Nachweise über Mieteinnahmen oder Renovierungskosten. Wer Kapitalerträge aus ausländischen Konten bezieht, muss Steuerbescheinigungen der jeweiligen Banken sowie gegebenenfalls Formulare zur Vermeidung der Quellensteuer vorlegen. Eine vollständige Dokumentensammlung ermöglicht es dem Steuerberater, bereits im Erstgespräch eine realistische Einschätzung Ihrer Steuersituation und der voraussichtlichen Kosten zu geben.